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Kindergrundsicherung

Drei Säulen gegen Kinderarmut

Mit einer Kindergrundsicherung muss kein Kind mehr in Österreich an Armut leiden. Die Volkshilfe hat ein 3-Säulen-Modell entwickelt, das Ungerechtigkeiten beseitigt und jedem Kind die gleiche Chance ermöglicht.

Jedes fünfte Kind betroffen

In Österreich ist mehr als jedes 5. Kind von Armut oder materieller Ausgrenzung bedroht – und das obwohl Österreich eines der reichsten Länder der Europäischen Union ist.

Die Volkshilfe hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Österreich das erste Land der Welt werden kann, das Kinderarmut abschafft. Aus unserer Perspektive sind dafür zwei Dinge essentiell: ein kindgerechter Sozialstaat und eine einkommensabhängige finanzielle Absicherung für alle Familien mit Kindern. Dafür haben wir die Kindergrundsicherung entwickelt.

Illustration Jedes 5. Kind ist armuts- oder ausgrenzungsgefährdet

Mindestanforderungen an eine Kindergrundsicherung

Alle politischen Maßnahmen, die nicht den folgenden Voraussetzungen entsprechen, können aus Sicht der Volkshilfe nicht unter dem Namen Kindergrundsicherung geführt werden:

  • Der Rechtsanspruch auf die vielfältigen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen muss durchgesetzt werden.
  • Alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Österreich haben Anspruch.
  • Eine Kindergrundsicherung muss bestehende Leistungen bündeln.
  • Die echten Kinderkosten liegen deutlich über dem, was als Armutsgefährdungsschwelle definiert ist. Um dies zu berücksichtigen, schlägt die Volkshilfe vor, auf die Referenzbudgets der Schuldenberatung zurückzugreifen.
  • Eine Kindergrundsicherung muss bei Familienleistungen bestehende Ungerechtigkeit beseitigen und dort stärker finanziell unterstützen, wo das Geld dringend gebraucht wird. 
  • Eine Kindergrundsicherung soll Familien monatlich automatisch, zuverlässig und unkompliziert ausgezahlt werden und die Anspruchnahme erhöhen.
  • Eine Kindergrundsicherung muss zumindest das Ziel der Republik erfüllen, Kinderarmut bis 2030 zu halbieren.
  • Ein kindgerechter Sozialstaat ist eine zentrale Säule einer Kindergrundsicherung. Infrastruktur für Kinder und Jugendliche muss im städtischen und ländlichen Raum dringend ausgebaut werden.
  • Zur Schließung einer allfälligen Finanzierungslücke müssen umverteilende Maßnahmen (wie vermögensbezogene Steuern) durch die Bundesregierung gesetzt werden.

Drei-Säulen-Kindergrundsicherung

Auf Basis der Mindestanforderungen haben wir ein Drei-Säulen-Modell einer Kindergrundsicherung entwickelt:

Kindergrundsicherung Volkshilfe 3-Säulen-Modell gegen Kinderarmut, Kindspezifische Infrastruktur: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Teilhabe und Sicherheit. Dafür braucht es den Ausbau entsprechender Infrastruktur: Kostenfreie Bildung ab dem 1. Geburtstag mit gratis warmen Mittagessen Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten Flächen- und bedarfsdeckende medizinische/ therapeutische Versorgung, Universalbetrag: Der finanzielle Universalbetrag führt vorhandene Leistungen zusammen und beseitigt soziale Ungerechtigkeiten: Familienbeihilfe Kinderabsetzbetrag Familienbonus in voller Höhe für alle Kinder, auch für jene Familien, die ihn bisher nicht zur Gänze in Anspruch nehmen konnten, Einkommensabhängiger Betrag: Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die jene Haushalte stärker absichert, die es tatsächlich benötigen. Diese wird auf Grundlage des konkreten Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf die Referenzbudgets der Schuldenberatung errechnet.

Kosten

Die beiden finanziellen Säulen der Kindergrundsicherung mit Direktzahlungen an die Familien (Säule II und III) bedeuten jährliche Mehrkosten von 1,2 Mrd. Euro

Die Mehrkosten, die beim Ausbau kindspezifischer Infrastruktur anfallen (Säule I), belaufen sich auf weitere rund 3,8 Mrd. Euro, wobei diese Maßnahmen breitere bildungs- und gesundheitspolitische Ziele bedienen, die Versäumnisse und den Reformrückstau der Vergangenheit reparieren und insofern nicht ausschließlich dem Budget einer Kindergrundsicherung zuzurechnen sind.

Eine etwaige Finanzierungslücke kann aus Perspektive der Volkshilfe durch mehr soziale Gerechtigkeit mit Vermögens- und Erbschaftssteuern geschlossen werden.